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   LG Berlin, 01.06.1987 - 81 T 344/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,4084
LG Berlin, 01.06.1987 - 81 T 344/87 (https://dejure.org/1987,4084)
LG Berlin, Entscheidung vom 01.06.1987 - 81 T 344/87 (https://dejure.org/1987,4084)
LG Berlin, Entscheidung vom 01. Juni 1987 - 81 T 344/87 (https://dejure.org/1987,4084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zur Zustimmungserklärung der Eltern von minderjährigen Nacherben zu der Bestellung einer Grundschuld durch den Vorerben; Einschränkbarkeit der Vertretungsmacht der Eltern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 457
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84

    Verrechnungsvereinbarung

    Auszug aus LG Berlin, 01.06.1987 - 81 T 344/87
    Die Kammer folgt jedoch der Auffassung, daß es für die Beurteilung der Frage, ob es sich um ein Insichgeschäft i.S. des § 181 BGB handelt, nicht auf das Vorliegen eines Interessenwiderstandes ankommt, der vorliegen kann, gleichgültig, wem gegenüber die gesetzlichen Vertreter die Zustimmung zur Grundschuldbestellung namens der minderjährigen Nacherben erklärt haben, sondern darauf, ob bei dem Rechtsgeschäft, sowie es tatsächlich vorgenommen worden ist, der gesetzliche Vertreter auf beiden Seiten gestanden hat (vgl. RGZ 76, 89 (92); BGHZ 94, 132, (137) [BGH 27.03.1985 - VIII ZR 5/84] , BayObLGZ 77, 76 (81); OLG Hamm NJW 1965, 1489 (1490) [OLG Hamm 19.03.1965 - 15 W 46/65] ).
  • BayObLG, 15.12.1959 - BReg. 2 Z 197/59

    Beschränkung des nichtbefreiten Vorerben in der Verfügung über

    Auszug aus LG Berlin, 01.06.1987 - 81 T 344/87
    Die Aufgabe dieses Rechts ist nicht anders zu behandeln, als die Aufgabe des Eigentums an dem Grundstück selbst (vgl. BayObLGZ 1959, 493 (501) = …
  • RG, 29.03.1911 - V 335/10

    Hypothekenabtretung. ; Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.

    Auszug aus LG Berlin, 01.06.1987 - 81 T 344/87
    Die Kammer folgt jedoch der Auffassung, daß es für die Beurteilung der Frage, ob es sich um ein Insichgeschäft i.S. des § 181 BGB handelt, nicht auf das Vorliegen eines Interessenwiderstandes ankommt, der vorliegen kann, gleichgültig, wem gegenüber die gesetzlichen Vertreter die Zustimmung zur Grundschuldbestellung namens der minderjährigen Nacherben erklärt haben, sondern darauf, ob bei dem Rechtsgeschäft, sowie es tatsächlich vorgenommen worden ist, der gesetzliche Vertreter auf beiden Seiten gestanden hat (vgl. RGZ 76, 89 (92); BGHZ 94, 132, (137) [BGH 27.03.1985 - VIII ZR 5/84] , BayObLGZ 77, 76 (81); OLG Hamm NJW 1965, 1489 (1490) [OLG Hamm 19.03.1965 - 15 W 46/65] ).
  • RG, 12.02.1937 - III 105/36

    1. Inwieweit sind bei einem Rechtsgeschäft, für das die Schriftform gesetzlich

    Auszug aus LG Berlin, 01.06.1987 - 81 T 344/87
    Die Belastung des Grundstücks mit einer Grundschuld ist eine Verfügung über das Grundstück selbst, nicht - wie die Gläubigerin meint - eine solche über ein Recht am Grundstück, so daß i.S. § 1821 Abs. 2 BGB keine Anwendung findet (vgl. RGZ 154, 41 (46); Soergel-Damrau, a.a.O., § 1821 Rdn. 5).
  • RG, 21.09.1931 - IV 87/31

    Muß der Nacherbe die Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek dulden, die der

    Auszug aus LG Berlin, 01.06.1987 - 81 T 344/87
    Dies ist u.a. dann der Fall, wenn der Nacherbe der Verfügung des Vorerben zustimmt hat (vgl. BGB-RGRK-Johannsen, 12. Aufl., § 2115 Rdn. 9; Staudinger-Behrends, BGB, 12. Aufl., § 2115 Rdn. 9; Ferner RGZ 133, 263 (265)).
  • BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 109/94

    Kein unzulässiges Insichgeschäft bei Erfüllung einer Verbindlichkeit

    Auf die streitige Frage, ob der Vorerbe und gesetzliche Vertreter des Nacherben von dessen Vertretung bei Erklärung der Zustimmung nur dann ausgeschlossen ist, wenn er sie sich selbst gegenüber erklärt (so OLG Hamm NJW 1965, 1489 f., LG Berlin Rpfleger 1987, 457 ; Soergel/Harder BGB 12. Aufl. § 2113 Rn. 9, allgemein für Anwendbarkeit des § 181 nur in diesem Falle RGZ 76, 89; BGHZ 94, 132/137; BayObLGZ 1951, 456, BayObLG …
  • OLG Hamm, 11.04.2003 - 10 WF 53/03

    Anforderungen an die Bestellung einer Grundschuld durch die Vorerbin

    Es ist bei dieser Sachlage kein Grund ersichtlich, warum die in der einheitlichen Urkunde aufgenommenen Erklärungen gegenüber unterschiedlichen Adressaten hätten abgegeben werden sollen ( ebenso LG Berlin, Rpfleger 1987, 457 ).
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